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   BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72   

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BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72 (https://dejure.org/1973,1148)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1973 - I B 87.72 (https://dejure.org/1973,1148)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1973 - I B 87.72 (https://dejure.org/1973,1148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausweisung nach Verkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss - Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1973, 414
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
    Daß eine Ausweisung in bestimmten Fallgruppen des § 10 Abs. 1 AuslG allein aus dem Abschreckungsgedanken gerechtfertigt sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 35, 291; ferner Beschluß vom 28. Juli 1972 - BVerwG I B 26.72 -); damit ist nicht gesagt, daß die Ausweisung in jedem einschlägigen Fall rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß.

    Abweichungen des Berufungsurteils vom Urteil des beschließenden Senats vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - (BVerwGE 35, 291 = MDR 1970, 787 - GewArch. 1971, 177 = JR 1971, 170 = JZ 1971, 128 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69] = DÖV 1972, 96 = Buchholz a.a.O. Nr. 18) liegen entgegen der Meinung des Klägers nicht vor.

  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
    Ein Sachverhalt, der nach § 10 Abs. 1 AuslG eine Ausweisung rechtfertigt, ist aber nicht schon ohne weiteres mit der Verwirklichung eines Ausweisungstatbestandes gegeben (vgl. Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [MDR 1969, 245 = VerwRspr. 19, 964 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4] und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474 = GewArch. 1971, 65 = VerwRspr. 20, 847 = Buchholz a.a.O. Nr. 11]).

    Gleichfalls geklärt ist, daß Verkehrsvergehen unter Alkoholeinfluß zu den "bestimmten Fallgruppen" gehören (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [GewArch. 1970, 115 = JR 1970, 192 = VerwRspr. 21, 353 = Buchholz a.a.O. Nr. 16]) und daß der Verlust der wirtschaftlichen Existenz im Gastland, der den Verlust dort etwa gewonnener freundschaftlicher Verbindungen einschließt, von dem sich nicht ordnungsgemäß verhaltenden Ausländer grundsätzlich hingenommen werden muß (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [a.a.O.]; Beschluß vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 -).

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
    Gleichfalls geklärt ist, daß Verkehrsvergehen unter Alkoholeinfluß zu den "bestimmten Fallgruppen" gehören (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [GewArch. 1970, 115 = JR 1970, 192 = VerwRspr. 21, 353 = Buchholz a.a.O. Nr. 16]) und daß der Verlust der wirtschaftlichen Existenz im Gastland, der den Verlust dort etwa gewonnener freundschaftlicher Verbindungen einschließt, von dem sich nicht ordnungsgemäß verhaltenden Ausländer grundsätzlich hingenommen werden muß (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [a.a.O.]; Beschluß vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 -).
  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
    Ein Sachverhalt, der nach § 10 Abs. 1 AuslG eine Ausweisung rechtfertigt, ist aber nicht schon ohne weiteres mit der Verwirklichung eines Ausweisungstatbestandes gegeben (vgl. Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [MDR 1969, 245 = VerwRspr. 19, 964 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4] und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474 = GewArch. 1971, 65 = VerwRspr. 20, 847 = Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • BVerwG, 21.04.1972 - I B 4.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
    Gleichfalls geklärt ist, daß Verkehrsvergehen unter Alkoholeinfluß zu den "bestimmten Fallgruppen" gehören (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [GewArch. 1970, 115 = JR 1970, 192 = VerwRspr. 21, 353 = Buchholz a.a.O. Nr. 16]) und daß der Verlust der wirtschaftlichen Existenz im Gastland, der den Verlust dort etwa gewonnener freundschaftlicher Verbindungen einschließt, von dem sich nicht ordnungsgemäß verhaltenden Ausländer grundsätzlich hingenommen werden muß (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [a.a.O.]; Beschluß vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 -).
  • BVerwG, 28.07.1972 - I B 26.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
    Daß eine Ausweisung in bestimmten Fallgruppen des § 10 Abs. 1 AuslG allein aus dem Abschreckungsgedanken gerechtfertigt sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 35, 291; ferner Beschluß vom 28. Juli 1972 - BVerwG I B 26.72 -); damit ist nicht gesagt, daß die Ausweisung in jedem einschlägigen Fall rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß.
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer Ausweisung allein aus Gründen der allgemeinen Abschreckung besagt freilich nicht, daß sie in jedem einschlägigen Fall rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß solche Ausweisungen keineswegs in jedem einschlägigen Falle rechtmäßig sind oder gar vorgenommen werden müssen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 29], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -).

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers -

    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen, zu denen auch Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]; Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133]; Beschluß vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -).

    Daß dabei nach der Rechtsprechung des Senats u.a. in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich auf den Zweck der Generalprävention abgestellt werden darf, bedeutet nicht, daß die Ausweisung in jedem einschlägigen Falle rechtmäßig ist oder vorgenommen werden muß (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Ein im behördlichen Ermessen stehender Verwaltungsakt, der wie hier auf mehrere Gründe gestützt wird, ist auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 und BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Andererseits ist ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestüzt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414]), es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nicht jeder einzelne Grund, sondern nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschluß vom 22. August 1977 - BVerwG 1 B 60.77 -).

    Schließlich weicht das Berufungsurteil auch nicht von dem Beschluß des Senats vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 08.02.1978 - 1 B 81.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen, zu denen u.a. auch Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]; Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41], vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 42]).

    Allerdings ist die Rechtsprechung, daß eine Ausweisung in bestimmten Fallgruppen aus dem Abschreckungsgedanken gerechtfertigt sein kann, nicht dahin zu verstehen, daß die Ausweisung in jedem einschlägigen Fall rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29]).

  • BVerwG, 25.09.1981 - 1 B 127.81

    Gesetzliche Voraussetzung der Ausweisung eines Ausländers - Prüfungsumfang der

    Entgegen der Auffassung des Klägers weicht die angefochtene Entscheidung auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - ab.

    In diesem Beschluß vom 7. Februar 1973 a.a.O. heißt es:.

  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen, zu denen auch Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]; Beschluß vom 7. Februar 1975 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]; Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer Ausweisung allein aus Gründen der allgemeinen Abschreckung besagt freilich nicht, daß sie in jedem einschlägigen Fall rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer Ausweisung allein aus Gründen der allgemeinen Abschreckung besagt freilich nicht, daß sie in jedem einschlägigen Fall rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29).
  • BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen - Ermessen unter Berücksichtigung des

  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers -

  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 B 413.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78

    Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie

  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78

    Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von

  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
  • BVerwG, 17.09.1974 - I B 29.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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